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Einkommensteuer | Facharztausbildung – „Thüringen-Stipendium“
(1) Einen Prozessbevollmächtigten trifft an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes kein Verschulden, wenn er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24:00 Uhr gerechnet werden konnte (Anschluss an , NWB MAAAF-73388, NJW-RR 2016 S. 816). (2) Leistungen aufgrund eines Fördervertrags mit der „Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen“ sind unter bestimmten Umständen nicht steuerbar (Bezug: § 22 Nr. 3 Satz 1 EStG; § 56 Abs. 1 FGO).
(1) Die klagende Ärztin und die „Stiftung zur F...