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Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Das BMF veröffentlicht ein Schreiben zur Anwendung der §§ 138d ff. AO bzgl. der Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (/IV B 1 - S 1317/19/10058 :011, NWB HAAAH-75157).
Hintergrund: Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 vom , Anl. L 139 vom S.1, zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt.
Das BMF Schreiben enthält u. a.:
Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Mitteilungspflicht: Hier führt der Entwurf ein Prüfschema auf (Tz. 6). Tz. 9 definiert die Steuergestaltung und in Tz. 10 wird hierzu ein Beispiel erläutert.
Kennzeichen des § 138e AO: § 138e AO enthält die abschließende Aufzählung der Kennzeichen, die einen mitteilu...