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Nachweis der fast ausschließlichen Nutzung eines Pkw bei der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Ein Stpfl. kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (§ 7g EStG 2014).
Sowohl bei der Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags gem. § 7g Abs. 1 bis 4 EStG als auch bei der Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG ist eine betriebliche Nutzung von mindestens 90 % erforderlich. Das Gesetz regelt nicht, wie der Nachweis der betrieblichen Nutzung zu führen ist. Er kann unstreitig durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt werden, nicht aber durch die bloße Anwendung der 1 %-Regelung. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung führt die Anwendung der 1 %-Regelung aber nicht auto...