§ 10 EStG; Vereinfachter Spendennachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 1 EStDV;
Spendenaktion zu Gunsten der Opfer des Elbe-Hochwassers
Ministerpräsident Harald Ringstorff hat die Bürger des Landes aufgerufen, ihre Solidarität mit den Opfern des ”Jahrtausend-Hochwassers” der Elbe in Mecklenburg-Vorpommern zu zeigen und die Geschädigten durch Spenden zu unterstützen.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat das folgende Spendenkonto eingerichtet:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Landeszentralkasse Schwerin | |
Kennwort: | Hochwasser |
Kontonummer: | 14 001 999 |
Bankleitzahl: | 14 000 000 |
Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit wird für Spenden, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen des o.a. Spendenaufrufs geleistet werden, der vereinfachte Spendennachweis gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 1 EStDV zugelassen. Danach genügt für Spenden, die bis zum auf dieses Konto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern v. - IV 310 - S 2223 - 2/02
Fundstelle(n):
PAAAA-78729