1. Ein bereits hälftig zugelassener Vertragsarzt muss den Zulassungsgremien nicht erneut einen Lebenslauf bzw. ein Führungszeugnis vorlegen, wenn er sich um eine weitere hälftige Zulassung an einem anderen Vertragsarztsitz bewirbt.
2. Ein MVZ, das sich mit einem angestellten Arzt in einem Praxisnachfolge- oder Zulassungsverfahren bewerben will, kann diesen Arzt in die Warteliste eintragen lassen.
Fundstelle(n): VAAAH-76026
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.02.2021 - L 3 KA 16/19