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FG München | Ort der Geschäftsleitung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft nach dem DBA Luxemburg
(1) Die laufende Geschäftsführung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft hat ihren Schwerpunkt regelmäßig im Bereich der Verwaltung ihres Vermögens (vgl. , NWB XAAAA-95116). (2) Übernimmt in diesem Bereich ein Auftragnehmer die wesentlichen Aufgaben, bestimmt sich der Ort der Geschäftsleitung nach dem Ort der Geschäftsleitung des Auftragnehmers (, NWB OAAAA-96370).
Die [i]Ort der Geschäftsleitung ist dort, wo die laufende Geschäftsführung erfolgt Antragsteller begehrten Aussetzung der Vollziehung in einem anhängigen Einspruchsverfahren. Streitig war die Anrechnung luxemburgischer Quellensteuer auf Dividenden. Die Antragsteller waren an einer SARL mit satzungsmäßigem Sitz in Luxemburg beteiligt. Diese Gesellschaft schüttete in den Streitjahren Dividenden aus und führte ...