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EStG; Einstellung der Hauptprüfverfahren nach
Artikel 93
Abs. 2 EWG-Vertrag
a) Investitionszulagen nach
dem Investitionszulagengesetz 1991
b) Bildung von
Rücklagen nach § 6 Fördergebietsgesetz
Bezug:
Die EG-Kommission hat mit Schreiben vom 18. Juni und vom mitgeteilt, daß sie die o.a. Verfahren eingestellt hat, soweit sie Investitionen im Beitrittsgebiet betreffen. Hinsichtlich der Investitionen im ehemaligen Berlin (West) werde die Kommission eine spätere Entscheidung treffen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bittet das BdF o.a. Bezugsschreiben bei Investitionen im Beitrittsgebiet nicht mehr anzuwenden. Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Bescheide sind nach § 164 Abs. 2 AO insoweit zu ändern. Zurückgestellte Veranlagungen sind insoweit durchzuführen.
Bei Investitionen im ehemaligen Berlin (West) ist zunächst noch weiterhin nach o.a. Schreiben zu verfahren.