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NWB Nr. 14 vom Seite 995

„Lego“-Betonblocksteine keine geringwertigen Wirtschaftsgüter

Dr. Bernadette Mai

Betonblocksteine, die als Bausteinsystem nach dem „Lego“-Prinzip zum Einsatz kommen, sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2 EStG

Sachverhalt/Rechtsfrage:

In der Wirtschaft werden zunehmend standardisierte Betonblocksteine eingesetzt. Diese Betonblocksteine sind – ähnlich wie Legosteine – als stapelbares langlebiges Bausystem konzipiert. Sie lassen sich ohne Zement o. Ä. stabil miteinander verbinden. Ihre Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig; sie sind schnell und flexibel umbaubar. Der Nettopreis pro Stück liegt, je nach Größe und Beschaffenheit, ca. zwischen 50 € und 250 €. – [i]Beispielsfall AbfallunternehmenAbfallunternehmer A schafft im Jahr 01 insgesamt 1.500 solcher Betonsteine an. Er nutzt sie, um auf seinem Wertstoffhof sog. Schüttgutboxen zu errichten (rechteckige, zu einer Seite hin offene Einfassungen zur getrennten Lagerung von Wertstoffen), als Parkplatzumgrenzung, als Stützmauer für das abschüssige Betriebsgelände und als Schutz der Toranlagen vor Schäden durch ein- und ausfahrende Transportfahrzeuge. Dabei verwendet er immer eine Mehrzahl von Steinen als Einheit. Darf A die Anschaffungskosten der Betonsteine im Wirtschaftsjahr 01 nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG vollumfänglich als Betriebsausgaben abziehen?

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