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Online-Nachricht - Dienstag, 13.04.2021

Kosten für sog. Schulhund sind teilweise steuerlich absetzbar

Eine Lehrerin kann die Aufwendungen für einen sog. Schulhund, der im Rahmen der tiergestützten Pädagogik täglich im Schulunterricht eingesetzt wird, zu 50 % als Werbungskosten absetzen. Zudem kann sie die Kosten für die Ausbildung als Therapiehund in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen.

Hintergrund: Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen. Sind die Aufwendungen auch privat veranlasst, kommt eine anteilige Berücksichtigung in Betracht, wenn sich der beruflich veranlasste Anteil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt.

Sachverhalt: Die Klägerin war eine Lehrerin, die einen Hund kaufte, der als sog. Schulhund zur Umsetzung der tiergestützten Pädagogik täglich im Unterricht eingesetzt w...