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Faktische Sofortabschreibung für Hard- und Software
Warum das gegen das Gesetz verstößt
Das BMF hat jüngst für Aufsehen gesorgt, indem es für Hard- und Software ab 2021 eine einjährige Nutzungsdauer zugrunde legt und damit ihre Sofortabschreibung eingeführt hat. Der Beitrag der BBK-Mitherausgeber Bernd Rätke und Prof. Dr. Carsten Theile betrachtet das BMF-Schreiben unter rechtssystematischen und rechtspolitischen Gesichtspunkten. Hinterfragt wird insbesondere die Vereinbarkeit mit dem EStG sowie mit dem HGB, aber auch die rechtsstaatliche Befugnis des BMF, eine Aussage zur deutlichen Verkürzung der Nutzungsdauer zu treffen. Unternehmen und ihre Berater können so die Folgen und Risiken des BMF-Schreibens besser abschätzen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Eine Videoschaltkonferenz als Auslöser des BMF-Schreibens
Am veröffentlichte das BMF ein Schreiben, nach dem für Computerhardware sowie für Betriebs- und Anwendersoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann. Das BMF-Schreiben ist aus einem Beschluss im Rahmen einer Videoschaltkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten hervorgegangen. In einer komplexen Materie wie dem Bilanzrecht ist es mehr als un...