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AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers;
Bezug:
Der – entschieden, daß entgegen Tz. 51, 41 des IV B 1 – S 2253 – 139/84 – (BStBl 1984 I S. 561) und der entsprechenden Ländererlasse ein Vermächtnisnießbraucher die Gebäude-AfA aufgrund von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers nicht in Anspruch nehmen kann.
Die Rechtsgrundsätze dieses Urteils sind in allen Fällen anzuwenden, in denen der Vermächtnisnießbrauch nach dem notariell beurkundet worden ist. Ist der Vermächtnisnießbrauch vor dem notariell beurkundet worden, ist der Nießbraucher weiterhin zum Abzug der Gebäude-AfA nach Maßgabe der Tz. 51, 41 des IV B 1 – S 2253 – 139/84 – und der entsprechenden Ländererlasse berechtigt.