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Arbeitsverhältnis | Rücksichtnahmepflichten der Arbeitnehmerin
Ein Arbeitnehmer verletzt seine Rücksichtnahmepflicht bei Eingehung eines (Abfindungs-)Vertrags, wenn er sich in kollusivem Zusammenwirken mit einem Vertreter des Arbeitgebers (etwa dem Geschäftsführer) Leistungen versprechen lässt, die aus keinem Gesichtspunkt berechtigt sein können und offensichtlich den Interessen des Arbeitgebers zuwiderlaufen.
Allerdings vermag nicht jede Besserstellung einer Vertragspartei den Vorwurf der Kollusion zu begründen. Die vorliegend vereinbarte Abfindungszahlung belastete zwar das Vermögen der Arbeitgeberin; sie hatte aber ein Interesse daran, sich von der Arbeitnehmerin zu trennen. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglichte die Arbeitnehmerin nach Ansicht des Gerichts einen unbelasteten Neuanfang. Sie gab damit den Bestandsschutz ei...