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NWB 13/2021 S. 890

Prozess | Ablehnung eines Sachverständigen

Ein Mangel an Sachkunde, Lücken, Unzulänglichkeiten oder Fehler im Gutachten entwerten dieses ggf., rechtfertigen jedoch für sich allein regelmäßig nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit, denn derartige Mängel betreffen grds. nicht seine Unabhängigkeit.

Anmerkung:

Auch die stark verzögerte Erstellung eines Gutachtens stellt im Allgemeinen keinen Ablehnungsgrund dar. Erst wenn sich die verzögerte Bearbeitung von dem normalerweise üblichen Verfahren so sehr entfernt, dass dies den Schluss nahelegt, dem Sachverständigen sei das nachvollziehbare Interesse der Partei an einer zeitnahen Beendigung des Verfahrens gleichgültig, kommt eine Ablehnung in Betracht. Im konkreten Fall hatte der Sachverständige für die Verzögerungen nachvollziehbare Gründe angegeben und beruhten die V...

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