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Rückfragen zum BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung
[i]BMF-Schreiben v. 26.2.2021 ( NWB GAAAH-72616) Mit ( NWB GAAAH-72616) wird geregelt, dass für die im Schreiben genannten Wirtschaftsgüter nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann. Hierzu hat die Bundesteuerberaterkammer noch Fragen formuliert, auf welche die Unternehmen und ihre Berater rechtssichere Antworten benötigen:
Nutzungsdauer von einem Jahr
[i]BStBK, Eingabe 012/2021 v. 19.3.2021Zur Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung heißt es in § 7 Abs. 1 EStG, die Verteilung der Kosten auf die Nutzungsdauer beträfe Wirtschaftsgüter, deren Nutzung sich auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecke. Die Herabsetzung der S. 897Nutzungsdauer auf ein Jahr für bestimmte Wirtschaftsgüter, wie sie im BMF-Schreiben geregelt wurde, kann daher auch so verstanden werden, als seien die grundlegenden pro rata temporis-Regelungen nicht mehr anwendbar und der Kauf eines solches Wirtschaftsguts führe sofort zu Aufwand. Dies wird unserer Kenntnis nach auch so vertreten. Wenn wir die Intention der Regelung in einem Telefonat mit Ihrem Haus jedoch richtig verstanden haben, soll mit der Neuregelung der Nutzungsdauer auf ein Jahr keine Sofortabschreibung verbunden sein. Wirt...