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Unternehmensbezogene Sanierung gem. § 3a Abs. 2 EStG
(1) Die Auslegung der Tatbestandsmerkmale einer unternehmensbezogenen Sanierung i. S. von § 3a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG ist durch die zu § 3 Nr. 66 EStG a. F. ergangene Rechtsprechung des BFH bereits hinreichend geklärt. (2) Die für eine Steuerbefreiung von Sanierungserträgen u. a. erforderliche Sanierungsabsicht setzt in jedem Fall den Nachweis voraus, dass der Gläubiger den Schuldenerlass auch mit dem Ziel der Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ausgesprochen hat. Ausschließlich eigennützige Motive sind insoweit nicht ausreichend (Bezug: § 3a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 52 Abs. 4a Sätze 1 und 3 EStG; § 115 Abs. 2 FGO).
(1) Als Reaktion des Gesetzgebers auf die Entscheidung des Großen Senats des , NWB OAAAG-37082 (BStBl 2017 II S. 393), durch die der sog. Sanierungserlass des BMF vom - ...BStBl 2003 I S. 240BGBl 2017 I S. 2074BGBl 2019 I S. 2451