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Prüfung der Going Concern-Annahme im Rahmen der Abschlussprüfung
Mit seiner gegenwärtig weiter pandemischen Ausbreitung sorgt das Coronavirus weltweit für bislang kaum vorstellbare Einschränkungen im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Das stellt Unternehmen wirtschaftlich und auch bei ihrer Finanzberichterstattung sowie Abschlussprüfer bei deren Prüfung vor besondere Herausforderungen. Im Fokus steht dabei häufig u. a. auch die Going Concern-Annahme (Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit). Für Abschlussprüfer ist dabei die Frage von Interesse, welche Aspekte bei der Prüfung der Going Concern-Annahme im Rahmen einer Abschlussprüfung generell und speziell auch im Kontext der Coronavirus-Pandemie besonders zu beachten sind.
Im Vergleich zu „normalen Zeiten“ werden Abschlussprüfer in den Zeiten der Coronavirus-Pandemie nicht obligatorisch aber doch deutlich häufiger die Angemessenheit der Going Concern-Annahme intensiver prüfen und beurteilen müssen. Dabei werden sie auch häufiger entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen oder bestandsgefährdende Risiken feststellen. Erhebliche Unsicherheiten über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie begründen allein kein Prüfungshemmnis.
Bei ihren Risikobeurteilung...