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Befreiung einer GmbH von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Bilanz
Eine steuerlich nicht vertretene GmbH, die Jahresumsätze von ca. 60.000 € und jährliche Verluste von ca. 4.000 € erzielt, kann von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Bilanz befreit werden, wenn die elektronische Übermittlung für sie wirtschaftlich unzumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die für die elektronische Übermittlung erforderliche Software mehr als 250 € kostet und die Umstellung einen zeitlichen Mehraufwand von ca. vier Arbeitstagen verursachen würde.
Hintergrund: Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das Finanzamt kann aber auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten, wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.
Sachverhalt