Finanzierung | KfW-Sonderprogramm verlängert, Kreditobergrenzen erhöht (BMF)
Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW-Sonderprogramm bis zum und erhöhen zum die Kreditobergrenzen. Hierauf macht das BMF aktuell aufmerksam.
Hintergrund: Das KfW-Sonderprogramm ist am gestartet und hat in einem Jahr Unternehmensfinanzierungen in Höhe von insgesamt 49 Mrd. Euro zur Abfederung der Corona-Krise ermöglicht.
Die Änderungen im Überblick:
Das KfW-Sonderprogramm wird inklusive des KfW-Schnellkredits bis zum verlängert (bislang bis zum befristet).
Die maximalen Kreditbeträge für Kleinbeihilfen werden erhöht.
Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),
für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),
für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren erhöhen wir die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro.
Die Maßnahmen werden von der KfW zum umgesetzt. Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.
Nähere Informationen zur KfW-Corona-Hilfe sind auf der Homepage der KfW veröffentlicht.
Quelle: BMF, Pressemitteilung v. sowie KfW online (il)
Fundstelle(n):
NWB PAAAH-74781