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BMF 16.03.2021 IV A 3 - S 0261/20/10001 :010, NWB 12/2021 S. 820

Abgabenordnung | Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2019

Das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 ist am und damit noch vor Ablauf der regulären Erklärungsfrist des § 149 Abs. 3 Halbsatz 1 AO in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die Erklärungsfrist in beratenen Fällen für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs bzw. fünf Monate verlängert. [i]Baum, NWB 7/2021 S. 472Einer Verlängerung der Steuererklärungsfrist durch BMF-Schreiben bedarf es deshalb nicht mehr. Die Finanzverwaltung hebt deshalb mit sofortiger Wirkung das (BStBl 2021 I S. 44) ersatzlos auf.

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