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BMF 11.02.2021 IV B 8 - S 2300/19/10016 :007, NWB 12/2021 S. 820

Einkommensteuer | Steuerabzug für Rechteüberlassung

Mit Schreiben v. hat das BMF zur Behandlung von Vergütungen i. S. des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f und Nr. 6 EStG für die zeitlich befristete Überlassung sowie Veräußerung von Rechten, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind, Stellung genommen.

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