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BMF 16.03.2021 IV C 1 - S 2252/19/10012 :011, NWB 12/2021 S. 819

Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Zinsen auf Steuererstattungen nach § 233a AO führen beim Gläubiger zu Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG oder i. V. mit § 20 Abs. 8 EStG zu Einkünften anderer Art. Demgegenüber können Zinsen auf Steuernachforderungen (mit Wirkung ab dem VZ 1999) nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Nach dem führt diese unterschiedliche steuerliche Behandlung von Zinsen regelmäßig nicht zu einer sachlichen Unbilligkeit. Es handelt sich vielmehr um eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung, die konsequent daran anknüpft, dass private Schuldzinsen nicht abzugsfähig, Guthabenzinsen aber steuerpflichtig sind. Allerdings könne die Regelung in Einzelfällen zu einem sachlich unbilligen Ergebnis führen, wenn – bezogen auf die Steuerbemessungsgrundlage der Einkommen- oder Körperschaftsteuer – sowo...

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