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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 20 | Betriebsausgabenpauschalen: Abgrenzung zwischen haupt- und nebenberuflichen Tätigkeiten

Der Bundesfinanzhof muss in einem Revisionsverfahren klären, ob die schriftstellerische Tätigkeit eines Syndikussteuerberaters untrennbar mit der Arbeitnehmertätigkeit so verbunden ist, dass die Betriebsausgabenpauschale für haupt- und nicht für nebenberufliche Tätigkeiten zu gewähren ist. Bei einer Haupttätigkeit erkennt das Finanzamt pauschal 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 2.455 € jährlich an, bei einer Nebentätigkeit 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 614 € jährlich.

Bereits seit 1994 – und damit seit mehr als 25 Jahren – akzeptiert das Bundesfinanzministerium aus Vereinfachungsgründen eine Betriebsausgabenpauschale bei der Ermittlung der Einkünfte aus einer hauptberuflichen selbständigen schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeit, aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen und schriftstellerischen Nebentätigkeit sowie aus einer nebenamtlichen Lehr- und Prüfungstätigkeit. Sie finden diese Regelung auch in den amtlichen Einkommensteuer-Hinweisen zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit.

Bei einer hauptberuflichen selbständigen schriftstellerischen oder journalistischen Tätigkeit können die Betriebsausgaben p...

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