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§ 10 d EStG Übersicht über BFH-Rechtsprechung zur Besteuerung des selbstgenutzten Wohnraums
1. Keine Grundförderung für das Jahr der Anschaffung ohne Wohnungsbezug
Nach (BStBl 1990 II S. 977) ist für die Inanspruchnahme der Abzugsbeträge nach § 10 e Abs. 1 und 2 EStG im Herstellungs- bzw. Anschaffungsjahr der Bezug der Wohnung durch den Stpfl. noch in diesem Jahr erforderlich. Andernfalls sind die Abzugsbeträge für dieses Jahr verloren (und auch nicht über § 10 e Abs. 3 EStG nachholbar).
2. Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung
Nach (BStBl 1993 II S. 152) stellt der Erwerb einer Wohnung im Rahmen einer Zwangsversteigerung keine – schädliche – Anschaffung vom Ehegatten i.S. von § 10 e Abs. 1 Satz 8 EStG dar.
3. Erwerb eines Erbbaurechts
Erbbauzinsen oder einmalige für den Erwerb eines Erbbaurechts anfallende Aufwendungen sind nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt (
BStBl 1994 II S. 779 sowie vom , BStBl 1995 II S. 109 sowie S. 111).
Dies gilt auch für vom Erbbauberechtigten übernommene Erschließungskosten (
BStBl 1994 II S. 934).
Wegen eines Abzugs als Vorkosten, vgl. Tz. 12.8.
4. Erwerb eines Miteigentumsanteils (MEA)
Ist für einen bereits im Eigentum befindlichen MEA an einem Objekt bisher noch keine Abschreibung nach § 7 b EStG in Anspruch genommen worden, führt der Hinzuerwerb eines weiteren Anteils an dem Objekt zu einer Vereinigung der Ant...BStBl 1994 II S. 921