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BGH beschließt zur Entbindung des Abschlussprüfers von der Verschwiegenheit
Mit Beschlüssen vom - StB 43, 44 und 48/20 hat der 3. Strafrechtssenat des BGH im Zusammenhang mit der Zeugnisverweigerung der Abschlussprüfer vor dem „Wirecard“-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages über die Entbindung der Abschlussprüfer von der Schweigepflicht entschieden und „dahin erkannt, dass grundsätzlich diejenigen Personen befugt sind, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber. Handelt es sich hierbei um eine juristische Person, können für diese diejenigen die Entbindungserklärung abgeben, die zu ihrer Vertretung zum Zeitpunkt der Zeugenaussa...