Grunderwerbsteuerbefreiung
bei Übertragung und Tausch im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
vorher von den Eltern auf Geschwister übertragener Miteigentumsanteile
Leitsatz
1. Die Auseinandersetzung
einer Miteigentümergemeinschaft (Bruchteilsgemeinschaft) kann auch
dann nicht einer Nachlassteilung gleichgestellt werden, wenn im
Ergebnis zum Erbantritt berufene Personen daran beteiligt sind,
die Grundstücke aber bereits aus dem Nachlass ausgeschieden sind.
2. Die Übertragung und der
Tausch der im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vorher von
den Eltern auf die Geschwister übertragenen Miteigentumsanteile
stellt sich in der vorliegenden Fallgestaltung nicht als abgekürzter
Übertragungsweg dar, der eine Grunderwerbsteuerbefreiung entsprechend
den Grundsätzen des Urteils BFH II R 38/15 vom
begründen könnte, da nicht dargelegt wird oder nachweisbar ist,
dass der nachgelagerte Grundstückstausch zwischen den Geschwistern
auf dem Willen der Eltern beruht. Der Tausch stellt sich vielmehr
als eine Auseinandersetzung der Geschwister untereinander dar, um
eine (einfachere) Verwaltung der jeweiligen Häuser durch einen der
Geschwister alleine zu ermöglichen und eine Vermögenszuordnung der
Grundstücke zum Alleineigentum zu erreichen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1048 Nr. 12 ErbStB 2021 S. 243 Nr. 8 JAAAH-74329
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 23.11.2020 - 4 K 1100/19
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