Bei der Beurteilung, ob eine vGA vorliegt, ist es unerheblich,
ob der aus der Firma abgeflossene Vermögensgegenstand im Konzernverbund
verbleibt, da der Gewinn auch innerhalb von Konzernen für die einzelnen
Steuersubjekte gesondert ermittelt wird.
§ 8 Abs. 3 KStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift.
Der Gewinn wird auch innerhalb von Konzernen für die einzelnen Steuersubjekte
ermittelt. Gewinne können nur dann zusammengefasst der Besteuerung
zugrunde gelegt werden, wenn ein Organschaftsverhältnis begründet
wurde. Ein solches liegt im Streitfall nicht vor.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GmbH-StB 2021 S. 219 Nr. 7 PStR 2021 S. 169 Nr. 8 ZAAAH-74328
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Online-Dokument
Finanzgericht
Nürnberg
, Urteil v. 24.11.2020 - 1 K 395/18
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