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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 1 K 395/18

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 ; KStG § 27; KStG § 28

vGA bei Depottausch im Konzern

Leitsatz

Bei der Beurteilung, ob eine vGA vorliegt, ist es unerheblich, ob der aus der Firma abgeflossene Vermögensgegenstand im Konzernverbund verbleibt, da der Gewinn auch innerhalb von Konzernen für die einzelnen Steuersubjekte gesondert ermittelt wird.

§ 8 Abs. 3 KStG ist eine Gewinnermittlungsvorschrift. Der Gewinn wird auch innerhalb von Konzernen für die einzelnen Steuersubjekte ermittelt. Gewinne können nur dann zusammengefasst der Besteuerung zugrunde gelegt werden, wenn ein Organschaftsverhältnis begründet wurde. Ein solches liegt im Streitfall nicht vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GmbH-StB 2021 S. 219 Nr. 7
PStR 2021 S. 169 Nr. 8
ZAAAH-74328

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 24.11.2020 - 1 K 395/18

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