Körperschaftsteuer | Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG (BMF)
Das BMF hat ausführlich zur
Anwendung des § 8d KStG i.d.F. des Gesetzes zur Vermeidung von
Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung
weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl. I S. 2338)
Stellung genommen (
:002).
Im Einzelnen geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:
Anwendungsbereich
Antragserfordernis
Materielle Voraussetzungen
Rechtsfolgen
Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags durch schädliche Ereignisse
Stille-Reserven-Klausel des § 8d KStG (§ 8d Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 KStG)
Anwendung des § 8c KStG auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG
Erstmalige Anwendung des § 8d KStG
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
LAAAH-74282