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§ 50 a EStG Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug nach § 50 a EStG aufgrund des sog. Kulturorchestererlasses
EStG-Kartei Berlin §§ 50, 50 a EStG Nr. 6 und 1002
Ausländische Kulturvereinigungen sind, soweit eine Freistellung im Inland nicht schon nach den Vorschriften eines DBA zu erfolgen hat, von der inländischen ESt nach § 50 Abs. 7 EStG freizustellen, wenn ihr Auftritt im Inland wesentlich aus in- oder ausländischen Mitteln gefördert wird.
Bei ausländischen Solisten bzw. solistisch besetzten Ensembles ist keine Freistellung nach dem sog. Kulturerlaß möglich.
Aus gegebener Veranlassung bittet die OFD, zu den Problemfeldern ”unmittelbare Förderung durch öffentliche Mittel” und ”Abgrenzung zwischen Solisten bzw. solistisch besetzten Ensembles und Kulturvereinigungen” folgende Auffassung zu vertreten:
1. Unmittelbare Förderung durch öffentliche Mittel
Keine öffentliche Mittel im Sinne des obigen Erlasses sind Beträge, die aus einem öffentlichen Haushalt z.B. einer gemeinnützigen Körperschaft gewährt werden, die sie ihrerseits im Bedarfsfall an Kurturvereinigungen weitergibt; denn hier sind die öffentlichen Mittel in das Vermögen der Körperschaft eingegangen und stellen sich bei der Weitergabe an eine Kulturvereinigung nicht mehr unmittelbar als öffentliche Mittel dar. Außerdem wäre in einem derartigen Fall der allgemeinen Förderung die öffentliche Stelle, die...