Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Corona-Krise: Gratismasken müssen nicht versteuert werden
Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern Schutzmasken gratis zur Verfügung stellen, können diese von der Steuer abziehen. Das gilt auch für alle anderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Angestellte müssen die Masken nicht als geldwerten Vorteil versteuern, auch wenn sie die Masken privat nutzen.