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Corona-Krise: Zeitraum für steuerfreie Sonderzahlung verlängert
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine steuerfreue Sonderzahlung bis 1.500 € gewähren wollen, können das immer noch tun. Denn die Regelung, die ursprünglich bis Dezember 2020 gelten sollte, wurde bis Mitte 2021 verlängert.
Um Klarheit zu schaffen, wurde die Vorschrift mit einem überarbeiteten Erlass versehen. Voraussetzung für die Sonderzahlungen ist, dass sie zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden. Eine Entgeltumwandlung ist somit nicht möglich. Erfasst von der Regelung sind Leistungen, die Beschäftigte nach dem erhalten haben. Die Zahlungen können für Beschäftigte aller Branchen vorgenommen werden; es muss aber ein Zusammenhang mit der Corona-Krise bestehen. In jedem Fall ist es erforderlich, dass es vertragliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern gibt, a...