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OFD Berlin - III D 12 - S 2342 - 1/98

§ 3 EStG Steuerliche Behandlung der Unterhaltsbeiträge nach dem Beamtenversorgungsgesetz (§ 3 Nr. 6 EStG)

Der (BStBl 1998 II S. 303) entschieden, daß es sich bei dem Unterhaltsbeitrag nach § 38 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) um einen versorgungshalber gezahlten Bezug handelt, der nicht auf Grund der Dienstzeit gewährt wird und daher nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei ist (vgl. LStR 8 Abs. 2 Nr. 2).

Es ist gefragt worden, ob auf Grund der in dem Urteil vertretenen Rechtsauffassung die Unterhaltsbeiträge nach § 40 (für Verwandte aufsteigender Linie) und nach § 41 BeamtVG (für Hinterbliebene) ebenfalls steuerfrei sind.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder vertritt die OFD die Auffassung, daß die nach den §§ 40, 41 BeamtVG geleisteten Unterhaltsbeiträge ebenfalls nach § 3 Nr. 6 EStG steuerfrei sind.

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OFD Berlin v. 13.11.1998 - III D 12 - S 2342 - 1/98

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