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BMF - IV B 4 - S 2303 - 135/95

§ 50 a EStG Steuerliche Behandlung beschränkt steuerpflichtiger Künstler ab

Vorbemerkung

Mit der im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1996 vorgenommenen Gesetzesänderung zur Besteuerung hat der Gesetzgeber u.a. auf öffentliche Klagen über eine zu niedrige Besteuerung deutscher Künstler, Sportler und Fernsehmoderatoren mit Wohnsitz im Ausland reagiert. In jüngster Zeit werden drohende negative Folgen für den deutschen Kulturbetrieb durch die Neuregelung beklagt: ausländische Künstler würden keine Engagements mehr im Inland annehmen oder die Konzertpreise würden in die Höhe getrieben werden.

I. Grundsätzliches

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht. Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, sie haben grundsätzlich ihr gesamtes, auch das im Ausland erzielte Einkommen, im Inland zu versteuern. Demgegenüber sind Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland nur beschränkt steuerpflichtig, d.h. sie haben lediglich Einkünfte in Deutschland zu versteuern, die einen Inlandsbezug haben (§ 49 Einkommensteuergesetz – EStG). Hierzu gehören gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d Nr. 3 oder Nr. 4 EStG auch Einkünfte aus künstlerischer Darbietung im Inland einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusa...

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BMF v. 01.12.1995 - IV B 4 - S 2303 - 135/95

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