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Einkommensteuer: Verluste aus Aktien
Leitsätze
Eine Veräußerung i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an , BStBl 2019 II S. 221, NWB NAAAG-94741).
Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grds. keinen Gestaltungsmissbrauch i. S. des § 42 AO dar, selbst wenn sich der Verkäufer verpflichtet, vom Käufer wertlose Aktien zu kaufen.
Sachverhalt
A erwarb 2011 (Streitjahr) Aktien für 4,685 € pro Stück.
Nachdem diese wertlos geworden und vom Handel ausgeschlossen worden waren
(Delisting), veräußerte A die Aktien im Februar 2013 für einen Stückpreis von
einem Cent an Y (Käuferin). Der Verkauf war an die Bedingung geknüpft, dass V
im Gegenzug (wertlos gewordene) Aktien eines anderen Unternehmens der Käuferin
erwirbt. Im März 2013 wurden die Aktien aus dem Depot des A ausgebucht und in
das Depot der Käuferin übertragen. Die Bank behandelte diesen Übertrag wie eine
Veräußerung unter Ermittlung der Abzugsteuern mithilfe einer sog.
Ersatzbemessungsgrundlage. Darf A den Verlust von (0,01 € ./.
4,685 € =) 4,675 € pro Aktie geltend machen?
Grundsatzfragen
1. Zählen zu...
BStBl 2016 II S. 456