Aus der derzeitigen Erlasslage der Finanzverwaltung ergibt sich nicht, dass auf die ambulante Abgabe von Fertigarzneimitteln im Krankenhaus der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden ist. Voraussetzung eines Rückzahlungsanspruchs der Krankenkasse hinsichtlich der Differenz zwischen Regelsteuersatz und ermäßigtem Steuersatz ist, dass die Steuerverwaltung die Anwendbarkeit des Regelsteuersatzes mit Wirkung für die streitbefangenen Jahre (hier 2010-2012) klar verneint, so dass der Krankenhausträger ohne Prozess etwaige Rückzahlungsansprüche einfach und risikolos durchsetzen kann.
Fundstelle(n): BAAAH-74002
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 09.12.2020 - L 5 KR 2614/17
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.