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StuB 6/2021 S. 253

Nutzungsdauer von Computern und Software

Das BMF hat ein Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung bekannt gegeben (, NWB GAAAH-72616). Die Finanzverwaltung ändert mit dem BMF-Schreiben ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt.

Hintergrund: Am haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in einer Videoschaltkonferenz u. a. beschlossen, die Sofortabschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter rückwirkend zum zuzulassen. Unklar war zwischenzeitlich, wie eine entsprechende Regelung umgesetzt werden. Mit dem nun vo...

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