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Guidelines zur EU-Taxonomie-Verordnung
Die ESMA ( European Securities and Markets Authority) hat am einen Final Report zu den Anforderungen veröffentlicht, die sich für bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen des nicht-finanziellen Sektors aus der EU-VO 2020/852 vom (EU-Taxonomie-VO) ergeben.
Nach der EU-Taxonomie-VO müssen Unternehmen, die eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung i. S. von § 289b, 315b HGB erstellen und veröffentlichen, erstmals für das Geschäftsjahr 2021 erweiterte Angaben machen. So ist gem. Art. 8 Abs. 2 der EU-Taxonomie-VO zu folgenden Posten der jeweilige Anteil anzugeben, der als „ökologisch nachhaltig“ einzustufen ist:
Umsatzerlöse;
Investitionsausgaben;
Betriebsausgaben.
Der Final Report der ESMA enthält Konkretisierungen zur Ermittlung dieser Angaben in Anlage I. Die EU-Taxonomie-VO ist unter https://go.nwb.de/a4aq3 abrufbar. Der ...