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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei Erfolglosigkeit
Entfällt bei einem Gegenstand, den der Unternehmer zunächst gemischt für steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze genutzt hatte, die Verwendung für die steuerpflichtigen Umsätze, während der Unternehmer die Verwendung für die steuerfreien Umsätze fortsetzt, kann dies zu einer Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG führen. Demgegenüber bewirkt der bloße Leerstand ohne Verwendungsabsicht keine Änderung der Verhältnisse (Bezug: § 15a UStG; Art. 184 ff. MwStSystRL).
(1) Im Urteilsfall handelt es sich um die Nachfolgeentscheidung zum „Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler“. Der EuGH hatte aufgrund des Vorabentscheidungsersuchens des , NWB TAAAH-13855, Kurzinfo StuB 2019 S. 448, NWB EAAAH-16358) entschieden, da...