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Unterzeichnung des Jahresabschlusses mittels qualifizierter elektronischer Signatur
I. Sachverhalt
Derzeit führt der Abschlussprüfer die Jahresabschlussprüfung zum bei der Progress GmbH durch. Dabei agiert dieser weitgehend „remote“ – führt also weitestgehend Fernprüfungshandlungen durch und verzichtet auf Anwesenheit vor Ort. Dies gefällt dem Geschäftsführer Hr. Pfiffig, der schon immer ein Verfechter des „papierlosen Büros“ war. Er nutzt die Gunst der Stunde und stellt sich auf den Standpunkt, den Jahresabschluss nicht mehr wie bisher handschriftlich papiergestützt zu unterschreiben, sondern ausschließlich elektronisch signieren zu wollen.
II. Fragestellungen
Muss die in § 245 HGB vorgesehene Unterzeichnung handschriftlich auf einem Ausdruck des Jahresabschlusses erfolgen oder ist eine qualifizierte elektronische Signatur ausreichend?