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OFD München - S 2136 - 1 St 41/42

Einkommensteuerliche Behandlung von Optionsanleihen im Betriebsvermögen

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind übereingekommen, in den vorliegenden Einzelfällen, in denen Optionsanleihen im Betriebsvermögen steuerlich zu beurteilen sind, nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:

1. Bilanzierender Zeichner

  1. Wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe erworben, ist die Schuldverschreibung beim bilanzierenden Zeichner mit ihrem Nennwert und daneben das Optionsrecht mit dem offen geleisteten Aufgeld zu aktivieren.

    Beispiel:

    Es wird eine marktüblich verzinsliche Optionsanleihe (100) zum einheitlichen Preis von 125,76 DM ausgegeben.

    Der Geschäftsvorfall ist beim bilanzierenden Zeichner wie folgt zu buchen:


    Tabelle in neuem Fenster öffnen
    1.
    Schuldverschreibung
    Schuldverschreibung 100
    an
    Bank 100
    2.
    Optionsrecht
    Optionsrecht 25,76
    an
    Bank 25,76

  2. Wird eine ”niedrig” verzinsliche Optionsanleihe erworben, ist die Schuldverschreibung beim bilanzierenden Zeichner ebenfalls mit dem Nennwert zu aktivieren. Allerdings ist in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Nennwert und dem Emissionskurs der Schuldverschreibung entsprechend der Behandlung von Anleihen mit Disagio ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Während der Laufzeit der Schuldverschreibung ist der Rechnungsabgrenzu...BStBl I S. 394BStBl I S. 77

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OFD München v. 22.08.2000 - S 2136 - 1 St 41/42

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