Keine Teilwertabschreibung sondern Übertragung eines Firmenwerts
bei tatsächlicher Fortführung eines eingestellten
Geschäftsbetriebs durch eine Kapitalgesellschaft
Leitsatz
1. Eine Teilwertabschreibung des Firmenwerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG kommt nicht in Betracht,
wenn der Geschäftsbetrieb faktisch auf ein anderes Unternehmen übertragen und von diesem fortgeführt wird. Hiervon ist auszugehen,
wenn die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf das andere Unternehmen übergehen, die bisherigen Beziehungen zu Lieferanten
und Kunden fortgeführt werden, der Firma lediglich ein Buchstabe hinzugefügt wird und die Kontaktdaten in Gänze gleich bleiben.
2. Der unentgeltliche Übergang des Firmenwerts von der übertragenen Kapitalgesellschaft, deren Alleingesellschafterin die
Ehefrau des Alleingesellschafter-Geschäftsführers der übernehmenden Kapitalgesellschaft ist, führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung
i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2021 S. 688 Nr. 11 DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 42 DStRE 2021 S. 1422 Nr. 23 GmbH-StB 2021 S. 219 Nr. 7 KÖSDI 2021 S. 22179 Nr. 4 FAAAH-73837
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 24.11.2020 - 6 K 334/17
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