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RENO Nr. 3 vom Seite 31

„Rechtslehre, Zwangsvollstreckung und RVG

Rechtsfachwirtin Inga Feik; Henstedt-Ulzburg

In der nachfolgenden Übungsklausur geht es gerade nicht darum, dass Sie Paragrafen zitieren; sie müssen/sollen diese auch nicht nennen. Sie sollen überlegen, gegebenenfalls aus dem Bauch heraus entscheiden (nach Ihrem Gerechtigkeitsempfinden) und Ihre getroffene Entscheidung dann begründen. Ich möchte, dass Sie das Zutrauen bekommen, ohne vorheriges Wissen eine Meinung zu entwickeln und diese dann auch zu vertreten.

Allgemeines

Die Bereiche Rechtslehre, Zwangsvollstreckung und RVG nehmen den größten und bedeutendsten Teil der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten ein, nicht zuletzt, weil sie später „Ihr tägliches Brot“ sind. Da der Umfang dieser Bereiche jedoch sehr groß ist, können und werden Sie nicht mit allen Fragen und Themen während Ihrer Ausbildung in Berührung gekommen sein. Von daher ist es hilfreich, wenn Sie sich ein „juristisches Denken“ aneignen, damit Sie sich selbst Lösungen herleiten können. Betrachten Sie immer beide Seiten und wägen Sie solange ab, bis es Ihrer Meinung nach für beide Seiten eine gerechte Lösung gibt.

Die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Urteil kann z. B. anders erfolgen als die Zwangsvollstreckung aus einem noch nicht rechtskräftigen...