EuGH-Vorlage: Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch Nachweispflichten der Bescheinigung einer ausländischen Steuerbehörde
zur Kapitalertragsteuer-Anrechnung bzw. -Erstattung
Leitsatz
1) Steht Art. 63 AEUV (ex-Art. 56 EGV) einer nationalen Steuervorschrift wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegen,
die von einer im Ausland ansässigen Gesellschaft, die Dividenden aus Beteiligungen bezieht und nicht die Mindestbeteiligung
gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 90/435 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften
verschiedener Mitgliedstaaten (in der durch die Richtlinie 2003/123 geänderten Fassung) erreicht, zum Zwecke der Erstattung
der Kapitalertragsteuer den Nachweis durch Bescheinigung der ausländischen Steuerverwaltung verlangt, dass die Kapitalertragsteuer
nicht bei ihr oder einem unmittelbar oder mittelbar an ihr beteiligten Anteilseigner angerechnet oder als Betriebsausgabe
oder als Werbungskosten abgezogen werden kann und inwieweit eine Anrechnung, ein Abzug oder Vortrag auch tatsächlich nicht
erfolgt ist, wenn von einer im Inland ansässigen Gesellschaft bei gleicher Beteiligungshöhe zum Zwecke der Erstattung der
Kapitalertragsteuer ein solcher Nachweis nicht gefordert wird?
2) Für den Fall, dass die Frage zu I. verneint werden sollte:
Stehen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Prinzip des Effet utile dem Erfordernis der in der Frage zu I. genannten
Bescheinigung entgegen, wenn es dem im Ausland ansässigen Bezieher von Dividenden aus sog. Streubesitzanteilen faktisch unmöglich
ist, diese Bescheinigung beizubringen?
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
ECLI Nummer: ECLI:DE:FGK:2020:0520.2K283.16.00
Fundstelle(n): BB 2020 S. 2710 Nr. 48 DB 2020 S. 15 Nr. 47 DStR-Aktuell 2021 S. 8 Nr. 30 DStRE 2021 S. 1046 Nr. 17 GmbH-StB 2021 S. 322 Nr. 10 IStR 2020 S. 938 Nr. 23 IWB-Kurznachricht Nr. 6/2021 S. 219 KÖSDI 2020 S. 22012 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 16/2021 S. 1144 NAAAH-73710
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