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NWB Sanieren Nr. 2 vom Seite 61

Einigungsversuch im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans

Worum geht es bei dem mit Datum zum 27.1.2021 erlassenen Schreiben des Bundesfinanzministeriums?

Dr. Holger Traub

Bevor ein Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann, muss er versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung herbei zu führen. In dem nunmehr aktualisierten Schreiben geht das BMF auf die Regelungen Anwendungsbereich, Verfahren (Zustimmung/Ablehnung), Sachverhaltsermittlung, Planinhalt, Entscheidung (Erlassbedürftigkeit/Erlasswürdigkeit) für ein solches außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren näher ein.

Kernaussagen
  • Bevor ein Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen kann, muss er versuchen, sich mit seinen Gläubigern außergerichtlich zu einigen.

  • Ein besonderes Augenmerk ist im Fall eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens auf die Steuerverbindlichkeiten zu richten.

  • Für die Frage der Zustimmung der Finanzbehörde zu einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan treten für die Ermessenserwägungen neben die Kriterien erlassbedürftig und erlasswürdig die Zielsetzungen der Insolvenzordnung hinzu.

  • Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Schuldenerlass ist der Finanzrechtsweg eröffnet.

I. Verfahren

Bevor ein Schuldner einen Antrag auf Eröffnung eines Verbr...

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