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NWB Nr. 10 vom Seite 685

Bundesrat stimmt Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zu

[i] BundesratKOMPAKT v. 5.3.2021 Am hat der Bundesrat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Koalitionsfraktionen zurückgeht, sieht Steuerentlastungen für Familien, Gaststätten sowie Unternehmen und Selbständige vor:

Kinderbonus und Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie

Wie [i]Einmalig 150 €schon im vergangenen Jahr erhalten auch 2021 Familien einen einmaligen Kinderbonus von 150 € für jedes kindergeldberechtigte Kind.

[i]7 % auf SpeisenDer bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Speisen in der Gastronomie wird über den hinaus bis Ende 2022 verlängert. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 %.

Höherer Verlustrücktrag

Das [i]10 Mio. € bzw. 20 Mio. € Gesetz hebt den steuerlichen Verlustrücktrag für Unternehmen und Selbständige auf 10 Mio. € an, bei Zusammenveranlagung auf 20 Mio. €. Dies gilt für die Jahre 2020 und 2021, ebenso beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020. Der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 wird bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Stundung auch für die Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung 2020 zu beantragen.

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