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NWB Nr. 10 vom Seite 684

Mündliche Verhandlungen und Erörterungstermine im Wege von Videokonferenzen bei den drei NRW-Finanzgerichten

Dr. Felix Magnus Kessens

In Zeiten von coronabedingten Kontaktbeschränkungen ist die Durchführung von mündlichen Verhandlungen und Erörterungsterminen unter tatsächlicher Anwesenheit aller Beteiligten erheblich erschwert. Als Alternative steht die Durchführung von Videokonferenzverhandlungen zur Verfügung!

Umstellung auf neue Videokonferenzlösungen

Bei [i]Virtual Meeting Room und ...den NRW-Finanzgerichten werden bereits seit vielen Jahren Verhandlungen durch Videokonferenzen durchgeführt. Bislang war es leider nicht möglich, dass Berater (Rechtsanwälte/Steuerberater) und Behördenvertreter an den gerichtlichen Terminen jeweils vom eigenen Büro aus teilnehmen konnten. Die Beteiligten mussten gemeinsam die Videokonferenztechnik in den Räumlichkeiten der Finanzverwaltung nutzen. Seit Kurzem stehen weitere Videokonferenzlösungen – sog. VMR (Virtual Meeting Room) – zur Verfügung, die es allen Verfahrensbeteiligten und ihren Prozessvertretern ermöglichen, aus der eigenen Arbeitsumgebung digital an virtuellen Verhandlungen teilzunehmen. Erste Senatssitzungen und Erörterungstermine wurden bereits unter Verwendung der neuen Technik als Videokonferenzen erfolgreich durchgeführt. Dabei ist es sowohl möglich, dass ...

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