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Steuerrecht | Steuerberatungs-KG mit Komplementär-GmbH ist gewerblich tätig
Eine in der Steuerberatung tätige GmbH & Co. KG ist gewerbesteuerpflichtig, da ihre Komplementär-GmbH kraft Gesetzes gewerblich tätig ist (§ 8 Abs. 2 KStG). Dies gilt auch dann, wenn die GmbH nicht am Vermögen der GmbH & Co. KG beteiligt ist und selber auf dem Gebiet der Steuerberatung tätig ist.
An [i]An der KG waren zwei Steuerberater und eine Steuerberatungs-GmbH beteiligt der GmbH & Co. KG des Urteilsfalls waren der Steuerberater C als Komplementär mit 99,9 % und der Steuerberater D als Kommanditist mit 0,1 % beteiligt; außerdem war als weitere Komplementärin eine Steuerberatungs-GmbH beteiligt, deren Alleingesellschafter-Geschäftsführer der C war und die nicht am Vermögen der GmbH & Co. KG beteiligt war.
Das FG folgte nicht dem Einwand, dass die GmbH gar nicht Mitunternehmerin gewesen sei; denn als Komplementärin trug sie ein Mitunternehmerrisiko (aufgrund ...