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FG München 30.11.2020 7 K 1071/20

Steuerrecht | Kompensation der Rückgängigmachung eines IAB durch Bildung eines anderen IAB nach § 7g EStG

Muss ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) wegen Nichterfüllung der Verbleibensvoraussetzungen rückgängig gemacht werden, kann der Unternehmer im Gegenzug einen anderen IAB, den er für die Anschaffung eines anderen Wirtschaftsguts nicht in voller Höhe gebildet hat, erhöhen und insoweit die Rückgängigmachung kompensieren.

Beispiel

Unternehmer A bildet im Jahr 2014 zum einen einen IAB für einen Besprechungstisch (voraussichtliche Anschaffungskosten 5.000 €) i. H. von 2.000 € (40 %) und zum anderen einen IAB für eine Maschine (voraussichtliche Anschaffungskosten 20.000 €) i. H. von 4.000 € (20 %). Im Jahr 2015 schafft A beide Wirtschaftsgüter an, aber im Jahr 2016 verkauft er den Besprechungstisch wieder. Das Finanzamt macht nun den IAB für den Tisch i. H. von 4.00...

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