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BMF - IV B 2 - S 1901 - 46/97

§ 4 EStG Bilanzierung von Altkreditverbindlichkeiten bei Rangrücktritt mit Besserungsscheinvereinbarung gemäß § 16 Abs. 3 und § 36 Abs. 3 Satz 3 DMBilG

Zur Frage der bilanziellen Behandlung von Altkreditverbindlichkeiten bei Rangrücktritt mit Besserungsscheinvereinbarung gemäß § 16 Abs. 3 und § 36 Abs. 3 Satz 3 DMBilG in der D-Markeröffnungsbilanz nimmt das BMF nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

Landwirtschaftliche Unternehmen in den neuen Bundesländern, die aus ehemaligen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) hervorgegangen sind, waren in erheblichem Umfang mit Altkreditverbindlichkeiten, die bis zum entstanden waren, belastet. Um sanierungsfähigen Unternehmen die erforderliche Umstrukturierung zu erleichtern, wurden die Altkreditverbindlichkeiten zu einem Teil mit schuldbefreiender Wirkung von der Treuhandanstalt übernommen. Für den überwiegenden Teil der Altkreditverbindlichkeiten wurde eine bilanzielle Entlastung durch Rangrücktritt mit Besserungsscheinvereinbarung bewirkt.

Der Rangrücktritt mit Besserungsscheinvereinbarung erfaßt die bis zum entstandenen Altkreditverbindlichkeiten einschließlich der bis dahin aufgelaufenen Zinsen sowie die seit dem entstandenen Zinsen auf die im Rang zurückgetretenen Forderungen der Kreditinsti...

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BMF v. 01.07.1997 - IV B 2 - S 1901 - 46/97

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