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Mitarbeiterwohnungen
Lohnsteuerliche Konsequenzen bei der Überlassung von Wohnraum durch den Arbeitgeber
Der Immobilienmarkt in Deutschland entwickelte sich sehr konträr. Während in strukturschwachen Regionen ein Angebotsüberhang an Mietraum besteht, schießen die Mieten in Ballungsräumen regelrecht durch die Decke. Zunehmende Wohnraumknappheit und steigende Mieten schrecken einige Arbeitnehmer davon ab, sich um einen Arbeitsplatz in Ballungsräumen zu bewerben. Um für Bewerber und Arbeitnehmer attraktiver zu werden, stellen vielerorts Arbeitgeber Wohnraum, also eine sog. Dienstwohnung, unentgeltlich oder vergünstigt zur Verfügung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die lohnsteuerlichen Konsequenzen bei der Überlassung von Wohnraum durch den Arbeitgeber.
I. Allgemeines
Wird eine Wohnung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überlassen, so handelt es sich grundsätzlich um einen geldwerten Vorteil, wenn der Arbeitnehmer weniger als die ortsübliche Miete bezahlt. Der Bewertungsabschlag ist hier allerdings zu beachten.
Wird eine Unterkunft überlassen so erfolgt ein Ansatz mit dem (meist günstigeren) Sachbezugswert.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Überlassung von Wohnraum | |
Wohnung | Unterkunft |
Bewertung mit der ortsüblichen Miete | Bewertung mit dem Sachbezugswert |
Zunächst ist daher zu prüfen, ob es sich bei dem überlassenen Wohnrau...