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§ 6a EStG Bildung von
Pensionsrückstellungen;
Pensionszusagen in
Abhängigkeit von gewinnabhängigen Gehaltsbestandteilen
Bezug:
Der (BStBl 1996 II S. 589) entschieden, daß bei der Bewertung einer Pensionsverpflichtung auch freiwillig gezahlte gewinnabhängige Gehaltsbestandteile einzubeziehen sind, wenn die Pensionszusage selbst keinen schädlichen Vorbehalt im Sinne von § 6 a Abs. 1 Nr. 2 EStG enthält. Nach Auffassung des Gerichts kommt es nur darauf an, daß der Versorgungsanspruch vorbehaltlos besteht; die für seine Bemessung maßgeblichen Bezüge könnten schwanken oder künftig fortfallen. Hierzu weist das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder auf folgendes hin:
Durch eine Änderung des § 6 a EStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes 1997 soll sichergestellt werden, daß eine Pensionsrückstellung nicht gebildet werden darf, soweit die Pensionszusage Leistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Die Gesetzesänderung soll erstmals für das Wirtschaftsjahr wirksam werden, das nach dem endet.